Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer sämtliche, dem Training dienenden Geräte aus den erworbenen Modulen in den Einrichtungen des Sportstudios zu benutzen, welche in der Tarifbedingung aufgeführt sind. Die Rechte des Mitglieds aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Sollte das Mitglied Zweifel an seiner Gesundheit haben, so muss er vor Trainingsbeginn einen Arzt konsultieren. Er ist verpflichtet, dem Sportstudio Krankheiten oder Gesundheitsschäden anzuzeigen.
Zahlungsweise
Das Mitglied erteilt dem Sportstudio, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wird, bis auf Widerruf die Berechtigung, den fälligen Beitrag per Bankeinzug monatlich abzubuchen. Hierzu erteilt uns das Mitglied die Einzugsermächtigung sowie das zugehörige SEPA-Lastschriftmandat, welches Bestandteil des Vertrages ist.
Der Beitrag ist monatlich im voraus je nach vereinbartem Abbuchungstag, spätestens am 1. eines Monats zu leisten. Weist das Girokonto keine Deckung auf, werden dem Nutzer Stornogebühren in Rechnung gestellt. Der monatliche Teilbetrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zahlbar, wenn die Leistungen des Sportstudios nicht in Anspruch genommen werden. Das Nutzungsentgelt beinhaltet die zur Zeit gültige MwSt., bei einer gesetzlichen Erhöhung der MwSt. wird diese auf den Nutzer umgelegt.
Anschriftenänderungen, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind dem Sportstudio unverzüglich mitzuteilen.
SEPA Lastschrift
Die Vertragsparteien vereinbaren weiterhin, dass eine separate Vorankündigung (Pre-Notification) der Lastschrifteinzüge nicht erforderlich ist. Tag der Abbuchung ist der 1. eines jeden Monats. Ist der Fälligkeitstag ein Wochenende/Feiertag, verschiebt sich die Abbuchung auf den folgenden nächsten Werktag.
Vertragsdauer/Kündigung
Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der gewählten Erstlaufzeit kündbar. Während der Erstlaufzeit des Vertrages erfolgt keine Beitragserhöhung. Die Verlängerungsdauer nach der Erstlaufzeit tritt automatisch in Kraft, was bedeutet, die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten ein Monat zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Bei Beendigung des Mitgliedsvertrages hat die Kündigung des Vertrages unter Angabe von Name und Adresse in schriftlicher Form zu erfolgen.
Kontakt für Kündigungen
- E-Mail Adresse: info∂physiocenter-andreev.de
- Postadresse: Physiocenter Waldemar Andreev, Am Bahnhof 12, 49143 Bissendorf
Sonderkündigungsrecht
Bei Krankheit, die zu einer dauernden Trainingsunfähigkeit führt und durch ärztliches Attest nachgewiesen wird, kann das Mitglied den Vertrag ab Kenntnis der Krankheit gemäß § 626 Abs. 2 BGB mit 14-tägiger Frist außerordentlich kündigen. So wie bei Schwangerschaft oder einem Wechsel des Wohnortes, der zu einer Entfernung von mehr als 20 km zu den Räumen des Sportstudios führt, steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen unter Vorlage eines Nachweises. Bei Erkrankung durch ein amtsärztliches Attest, bei Wohnortwechsel durch eine Meldebescheinigung. Die Vorlage der jeweiligen Bescheinigung beendet die Nutzungsvereinbarung immer zum Ende des Folgemonates.
Haftung
Eine Haftung des Sportstudios für Schäden, welche sich das Mitglied bei der Benutzung der Einrichtungen des Sportstudios bzw. beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten zuzieht ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon, sind grob fahrlässig durch den Anbieter verursachte Schäden. Für den Verlust von Kleidung oder Wertgegenstände wird keinerlei Haftung übernommen. Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, dass es die Grenzen seiner körperlichen Leistungsfähigkeit nicht überschreitet. Das Sportstudio haftet nicht für vom Mitglied ausschließlich selbst verschuldete Unfälle.
Betriebsausfall
Wird es dem Sportstudio aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, die vertragliche Leistung zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Vertragsdauer für die Dauer der Ausfallzeit weiter zu trainieren.
Hausordnung
Die im Studio ausgehängte Hausordnung ist zu beachten. Das Mitglied verpflichtet sich mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen, auch fahrlässig verursachte, werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstandes oder die Hausordnung, sowie im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigung, ist das Sportstudio ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekanntgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten werden unter Berücksichtigung der Interessen des Sportstudios im Rahmen der Zumutbarkeit für den Nutzer durchgeführt. Das Sportstudio bleibt an gesetzlichen Feiertagen und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.